AGB
AGB für Reiseveranstalter (Tour Operators)
Mango Tango DMC – Honduras / Zentralamerika
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen
Mango Tango DMC, San Pedro Sula, Honduras
(nachfolgend „DMC“)
und dem jeweiligen Reiseveranstalter
(nachfolgend „Veranstalter“).
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle von Mango Tango DMC erbrachten Reiseleistungen in Honduras, El Salvador, Guatemala, Belize oder weiteren vereinbarten Ländern Zentralamerikas, die durch einen Reiseveranstalter gebucht und vertrieben werden.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn Mango Tango DMC diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen des DMC
Mango Tango DMC organisiert und erbringt folgende Leistungen:
• Unterkünfte
• Flughafentransfers und Transporte
• Ausflüge, Aktivitäten, Eintritte
• Lokale Reiseleitung (deutsch, spanisch, englisch)
• 24/7-Notfallbetreuung
• Koordination von Multi-Country-Routen
• Logistische Abwicklung und Qualitätskontrolle
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Preise und Nettosätze
Der Veranstalter erhält Nettopreise, die Mango Tango DMC kalkuliert.
Der Veranstalter ist frei, seine Verkaufspreise und Margen selbst festzulegen.
Alle Preise verstehen sich in USD oder EUR, je nach Angebot.
Preisänderungen können erfolgen aufgrund von:
• Wechselkursänderungen
• lokalen Steuer- oder Gebührenanpassungen
• Preisänderungen bei Hotels und Dienstleistern
Mango Tango DMC informiert den Veranstalter frühzeitig.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen wie folgt:
• 20–30 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung
• 70–80 % Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
• Buchungen unter 30 Tagen: 100 % sofort fällig
Eine Reise gilt erst nach Eingang der Anzahlung als bestätigt.
Bei verspäteter Zahlung ist Mango Tango DMC berechtigt, die Leistungen zu stornieren und Stornogebühren zu erheben.
5. Stornobedingungen
Die folgenden Stornosätze gelten pro Reisenden:
• bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10–20 %
• 59–30 Tage: 30 %
• 29–15 Tage: 50 %
• 14–7 Tage: 70 %
• ab 6 Tagen: 90–100 %
Für Hotels, Airlines, Bootscharter, Hochsaisonraten oder Sonderleistungen können abweichende Stornobedingungen gelten.
Diese haben Vorrang und werden mit dem Angebot übermittelt.
6. Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50–100 EUR pro Anpassung an.
Ab 29 Tagen gelten die Stornobedingungen.
7. Änderungen im Reiseablauf
Mango Tango DMC ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund von:
• Wetterbedingungen
• Straßen- oder Grenzschließungen
• sicherheitsrelevanten Umständen
• politischen Ereignissen
• Flugplanänderungen
• höherer Gewalt
notwendig ist.
Es wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatz angeboten.
Ein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht nicht, wenn lokale Dienstleister keine Rückerstattung gewähren.
8. Lokale Leistungsträger
Mango Tango DMC arbeitet ausschließlich mit sorgfältig geprüften Hotels, Transportpartnern, Guides und Dienstleistern.
Abweichende Vertragsbedingungen dieser Partner (Stornos, Zahlungsfristen, Mindestnächte etc.) gelten vorrangig.
9. Haftung
Mango Tango DMC haftet für:
• sorgfältige Organisation der Leistungen
• ordnungsgemäße Durchführung vor Ort
• die Auswahl lokaler Leistungsträger
Mango Tango DMC haftet nicht für:
• höhere Gewalt
• politische oder soziale Unruhen
• Naturkatastrophen
• Flugverspätungen oder -streichungen
• unvermeidbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs
Der Reiseveranstalter bleibt gegenüber seinem Endkunden vollständig haftbar gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie.
10. Beschwerden & Reklamationen
Reklamationen müssen sofort während der Reise an Mango Tango DMC gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Nachträgliche Beschwerden ohne Meldung vor Ort können nicht anerkannt werden.
11. Datenschutz & Vertraulichkeit
Kundendaten werden ausschließlich zur Durchführung der Reise verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Preise, Konditionen und interne Informationen.
12. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt das Recht von Honduras.
Gerichtsstand ist San Pedro Sula, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.